Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft in Organisationen, deren Grundsätze dem Vereinsziel widersprechen, ist mit der Mitgliedschaft in der Gesellschaft unvereinbar.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, möglich zum Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand bzw. durch Auflösung des Vereins bzw. durch den Ausschluss, der der einstimmigen Zustimmung des Vorstandes bedarf, oder bei einem Beitragsrückstand von 2 Jahren. Gegen den Beschluss kann binnen einer Frist von einem Monat Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.
Personen, die sich hervorragende Verdienste um den Verein oder die von ihm verfolgten Ziele erwerben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand, dieser hat auf der Mitgliederversammlung darüber zu berichten
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